1. Kurzbeschreibung
Die Leistung Shared Colocation umfasst die Bereitstellung von anteiliger Stellfläche innerhalb eines gemeinsam genutzten Racks im Rechenzentrum des Anbieters zur Unterbringung kundeneigener IT-Hardware.
2. Leistungsgegenstand
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist die Überlassung von anteiliger Rack-Stellfläche einschließlich Stromversorgung, Klimatisierung und Netzwerkanbindung gemäß den vertraglich vereinbarten Parametern.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang umfasst mindestens:
- Zuweisung von 1 bis 4 Höheneinheiten innerhalb eines Shared Racks
- Stromversorgung bis 100 W pro HE
- Klimatisierung der Stellfläche
- Physische Unterbringung im Rechenzentrum
- Grundlegende physische Sicherheit des Rechenzentrums
4. Technische Merkmale
- Stellfläche: 1 bis 4 HE
- Stromanschluss: 1× 230 V, C13/C14; zweiter Feed für A/B-Redundanz optional
- Maximale Leistungsaufnahme: 100 W pro HE
- Netzwerk-Übergabepunkt: 1× 10GE SFP+ am Top-of-Rack-Switch, inklusive
5. Übergabepunkt & Verantwortlichkeiten
Übergabepunkt ist die bereitgestellte Strom- und Netzwerk-Schnittstelle innerhalb des Shared Racks.
Anbieter: Betrieb der Infrastruktur
Kunde: Betrieb und Wartung der eigenen Hardware
6. Verfügbarkeit & Service Level
- Infrastrukturverfügbarkeit: 99,9 % pro Kalenderjahr
- Supportzeiten: Montag bis Freitag, 08:00–18:00 Uhr MEZ/MESZ (ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters); erweiterte Servicezeiten (24/7) im Einzelauftrag
7. Optionen & Erweiterungen
- Zusätzliche Stromleistung: auf Anfrage
- Remote Hands: nach Aufwand gemäß Angebot
- Zusätzliche Netzwerkservices: IP-Transit, IPv4-/IPv6-Subnetze, IXP-Peering, Transport, DDoS-Schutz
8. Einsatzbereiche
- Einzelserver
- Kleine IT-Systeme
- Einstieg in Rechenzentrumsbetrieb
9. Voraussetzungen
- Hardware geeignet für Rackmontage
- Einhaltung der technischen Richtlinien des Rechenzentrums
10. Einschränkungen & Abgrenzungen
- Keine exklusive Rack-Nutzung
- Kein Zugriff außerhalb vereinbarter Zeiten
11. Hinweise
- Shared-Nutzung erfordert erhöhte Abstimmung
- Es gelten die AGB und das SLA des Anbieters