handily networks GmbH
Hauptstraße 37, 91227 Leinburg
HRB 41496 Amtsgericht Nürnberg
Geschäftsführer: Felix Schroeder
USt-IdNr.: DE361522226
handily.network | support@handily.network | Tel. +49 9120 4179960
Stand: Februar 2026
Dokumentversion: 2.0
§1 Geltungsbereich und Zweck
(1) Diese Acceptable Use Policy (nachfolgend „AUP”) gilt für sämtliche Leistungen der handily networks GmbH (nachfolgend „Anbieter”) und ist Bestandteil des Rahmenvertrags / der AGB des Anbieters. Sie steht auf Stufe 1 der Vertragshierarchie gemäß §1 Abs. (3) des Rahmenvertrags.
(2) Die AUP definiert die zulässige Nutzung der vom Anbieter bereitgestellten Dienste und Infrastruktur. Ziel ist der Schutz der Netzintegrität, der Sicherheit aller Kunden sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
(3) Neben dieser allgemeinen AUP können für einzelne Produkte oder Dienste ergänzende, produktspezifische Nutzungsrichtlinien gelten (z. B. für frankonIX, Colocation oder Managed Services). Bei Widersprüchen zwischen dieser allgemeinen AUP und einer produktspezifischen AUP geht die produktspezifische Regelung vor.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Einhaltung dieser AUP auch durch seine Endkunden, Nutzer, Mitarbeiter und Dritte sicherzustellen, denen er Zugang zu den Leistungen des Anbieters gewährt.
§2 Verbotene Aktivitäten
(1) Der Kunde darf die Leistungen des Anbieters nicht für rechtswidrige, schädliche oder missbräuchliche Zwecke nutzen. Insbesondere sind folgende Aktivitäten untersagt:
a) Illegale Inhalte und Handlungen
- Verbreitung, Speicherung oder Bereitstellung von Inhalten, die gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere gegen das Strafgesetzbuch (StGB), das Jugendschutzgesetz (JuSchG), das Urheberrechtsgesetz (UrhG), das Markengesetz (MarkenG) oder das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)
- Verbreitung von kinderpornografischem Material, Volksverhetzung, terroristischer Propaganda oder sonstigen Inhalten, deren Verbreitung nach deutschem Recht strafbar ist
- Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder Persönlichkeitsrechten Dritter
- Betrug, Identitätsdiebstahl, Phishing oder sonstige betrügerische Handlungen
b) Spam und unerwünschte Kommunikation
- Versand von unaufgeforderter Massen-E-Mail (Spam), unabhängig davon, ob es sich um kommerzielle, politische oder sonstige Nachrichten handelt
- Betrieb offener Mail-Relays oder offener Proxys
- Versand von E-Mails mit gefälschten Absenderadressen (Spoofing)
- Nutzung der Dienste zur Umgehung von Spamfiltern oder Blacklists
c) Netzwerkmissbrauch
- Unerlaubtes Eindringen oder Eindringversuche in fremde Systeme, Netze oder Konten (Hacking)
- Port-Scanning, Vulnerability-Scanning oder Penetrationstests gegen Systeme Dritter ohne deren ausdrückliche, dokumentierte Zustimmung
- Durchführung oder Unterstützung von Distributed-Denial-of-Service-Angriffen (DDoS) oder sonstigen Angriffen auf die Verfügbarkeit fremder Systeme
- IP-Adress-Spoofing, ARP-Spoofing, DNS-Manipulation oder sonstige Manipulation von Netzwerkprotokollen
- Betrieb von Botnets oder Command-and-Control-Infrastruktur für Schadsoftware
- BGP-Hijacking, Routenmanipulation oder unbefugte Ankündigung von IP-Adressräumen
d) Ressourcenmissbrauch
- Nutzung der Dienste in einer Weise, die die Stabilität, Leistung oder Verfügbarkeit der Infrastruktur des Anbieters oder anderer Kunden beeinträchtigt
- Übermäßige Inanspruchnahme von Bandbreite, Rechenleistung, Speicherplatz oder sonstigen geteilten Ressourcen über das vertraglich vereinbarte Maß hinaus
- Crypto-Mining auf geteilter Infrastruktur, sofern nicht ausdrücklich vereinbart
§3 Inhaltsrichtlinien
(1) Der Kunde ist für alle Inhalte verantwortlich, die er über die Dienste des Anbieters speichert, verbreitet oder zugänglich macht (Shared-Responsibility-Modell gemäß §2 Abs. (3) des Rahmenvertrags).
(2) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Inhalte des Kunden proaktiv zu überwachen. Der Anbieter behält sich jedoch vor, bei konkreten Hinweisen auf Rechtsverstöße oder bei behördlichen Anordnungen Inhalte zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen gemäß §5 zu ergreifen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, ein angemessenes Abuse-Management für eigene Endkunden einzurichten und auf Abuse-Meldungen des Anbieters innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden zu reagieren.
§4 Compliance-Pflichten
(1) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der Leistungen alle anwendbaren Gesetze, Verordnungen und behördlichen Vorgaben einzuhalten, insbesondere:
a) Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG, TDDDG)
b) Telekommunikationsrecht (TKG)
c) Exportkontroll- und Sanktionsrecht (EU-Sanktionsverordnungen, Außenwirtschaftsgesetz)
d) Jugendschutzrecht (JuSchG, JMStV)
e) Geldwäschegesetz (GwG), soweit anwendbar
(2) Der Kunde sichert zu, dass die Nutzung der Leistungen nicht gegen Sanktionen der Europäischen Union, der Vereinten Nationen oder der Bundesrepublik Deutschland verstößt. Der Kunde darf keinen Personen, Organisationen oder Ländern, die Sanktionslisten unterliegen, Zugang zu den Leistungen gewähren.
(3) Bei Leistungen, die eine Registrierung oder Zulassung erfordern (z. B. TK-Meldepflichten bei der BNetzA), ist der Kunde für die Einhaltung dieser Pflichten selbst verantwortlich.
§5 Maßnahmen bei Verstößen
(1) Bei Verstößen gegen diese AUP ist der Anbieter berechtigt, nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
Eskalationsstufen
| Stufe | Maßnahme | Typischer Anlass |
|---|---|---|
| 1 | Benachrichtigung und Abmahnung: Schriftlicher Hinweis an den Kunden mit Aufforderung zur Beseitigung des Verstoßes innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 24—72 Stunden) | Erstmaliger, geringfügiger Verstoß; offene Ports, versehentlicher Spam |
| 2 | Drosselung: Reduzierung der Bandbreite oder Einschränkung bestimmter Protokolle/Dienste | Anhaltender Ressourcenmissbrauch, übermäßige Bandbreitennutzung |
| 3 | Teilweise Sperrung: Sperrung einzelner Dienste, IP-Adressen, Ports oder Protokolle | Wiederholter Verstoß trotz Abmahnung; aktiver Netzwerkmissbrauch |
| 4 | Vollständige Sperrung: Vorübergehende Deaktivierung aller Leistungen | Schwerwiegender Verstoß; akute Gefahr für Netz oder Dritte; behördliche Anordnung |
| 5 | Außerordentliche Kündigung: Beendigung des Vertragsverhältnisses | Wiederholte schwerwiegende Verstöße; illegale Inhalte; Straftatbestand |
(2) Bei akuter Gefahr für die Netzstabilität, die Sicherheit anderer Kunden oder bei Vorliegen einer behördlichen Anordnung kann der Anbieter sofortige Maßnahmen (ab Stufe 3) ohne vorherige Benachrichtigung ergreifen. Der Kunde wird in diesem Fall unverzüglich nachträglich informiert.
(3) Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt bei Maßnahmen nach Absatz (1) bestehen, sofern der Kunde den Verstoß zu vertreten hat.
(4) Die Ergreifung von Maßnahmen nach diesem Paragraphen lässt das Recht des Anbieters auf Schadensersatz und das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß §7 des Rahmenvertrags unberührt.
§6 Meldung von Verstößen
(1) Hinweise auf Verstöße gegen diese AUP können an folgende Stelle gemeldet werden:
handily networks GmbH — Abuse-Abteilung
E-Mail: abuse@handily.network
Telefon: +49 9120 4179960
(2) Der Anbieter bearbeitet Abuse-Meldungen grundsätzlich innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden und bestätigt den Eingang.
(3) Der Anbieter ist Mitglied der einschlägigen Abuse-Netzwerke und arbeitet mit anderen Netzbetreibern, CERTs und Behörden bei der Bekämpfung von Netzmissbrauch zusammen.
§7 Produktspezifische Ergänzungen
(1) Für einzelne Produkte und Dienste des Anbieters können ergänzende Nutzungsrichtlinien gelten, die diese allgemeine AUP konkretisieren oder erweitern. Insbesondere:
| Produkt / Dienst | Ergänzende Richtlinie |
|---|---|
| frankonIX (IXP) | frankonIX Teilnahmebedingungen / AUP |
| Colocation | Colocation Hausordnung / Nutzungsrichtlinie |
| Managed Services | Managed Services Nutzungsbedingungen |
| Bandwidth / IP-Transit | Bandwidth Fair Use Policy |
(2) Die produktspezifischen Ergänzungen werden dem Kunden im Rahmen des jeweiligen Einzelauftrags zur Kenntnis gebracht.
§8 Änderungen der AUP
(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AUP mit angemessener Vorankündigung anzupassen, insbesondere um neuen technischen Entwicklungen, geänderten gesetzlichen Anforderungen oder veränderten Bedrohungslagen Rechnung zu tragen.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens vier (4) Wochen vor Inkrafttreten in Textform (E-Mail oder Kundenportal) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt.
(3) Bei wesentlichen Änderungen, die die Nutzungsmöglichkeiten des Kunden erheblich einschränken, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Inkrafttreten der Änderung zu.
handily networks GmbH — Stand: Februar 2026