handily networks GmbH
Hauptstraße 37, 91227 Leinburg
HRB 41496 Amtsgericht Nürnberg
Geschäftsführer: Felix Schroeder
USt-IdNr.: DE361522226
handily.network | support@handily.network | Tel. +49 9120 4179960
Stand: Februar 2026
Dokumentversion: 1.0
§1 Zweck und Geltungsbereich
(1) Diese Policy regelt die Zuweisung, Nutzung und Rückgabe von IP-Adressressourcen, AS-Nummern und zugehörigen Diensten (Reverse DNS, RPKI) durch die handily networks GmbH („Anbieter”) an ihre Kunden.
(2) Diese Policy gilt für alle Kunden, die vom Anbieter IP-Adressen, AS-Nummern oder damit verbundene Dienste erhalten, unabhängig davon, auf welchem Hauptvertrag die Leistung beruht (Colocation, Bandbreite, Hosting, IXP oder sonstige Dienste).
(3) Die Einhaltung dieser Policy ist Voraussetzung für die Nutzung der zugewiesenen Ressourcen. Verstöße können zur Einschränkung oder zum Entzug der zugewiesenen Ressourcen führen.
§2 Rechtsgrundlage und RIPE-NCC-Compliance
(1) Der Anbieter ist als Local Internet Registry (LIR) Mitglied des RIPE NCC und unterliegt den Policies und Regelwerken des RIPE NCC, insbesondere:
a) den RIPE NCC Policies für die Zuweisung von IP-Adressressourcen,
b) dem RIPE NCC Service Agreement,
c) den jeweils geltenden RIPE-Dokumenten (ripe-xxx).
(2) Zuweisungen von IP-Adressressourcen durch den Anbieter erfolgen im Einklang mit den Vorgaben des RIPE NCC. Kunden sind verpflichtet, die RIPE-NCC-Policies im Rahmen ihrer Nutzung ebenfalls einzuhalten.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Zuweisungen anzupassen oder zu widerrufen, sofern dies zur Einhaltung der RIPE-NCC-Policies erforderlich ist.
§3 Arten von IP-Adressressourcen
(1) Provider Aggregatable (PA) Adressen: PA-Adressen werden vom Anbieter aus seinem eigenen Adresspool zugewiesen. PA-Adressen sind an den Vertrag mit dem Anbieter gebunden und nicht auf andere Provider übertragbar.
(2) Provider Independent (PI) Adressen: PI-Adressen sind direkt dem Kunden vom RIPE NCC zugewiesen und werden vom Kunden eigenverantwortlich verwaltet. Der Anbieter stellt lediglich das Routing für PI-Adressen bereit, sofern vereinbart.
(3) Die Unterscheidung zwischen PA und PI ist für die Rückgabepflicht bei Vertragsende (§9) maßgeblich.
§4 Zuweisung von IPv4-Adressen
(1) Die Zuweisung von IPv4-Adressen erfolgt ausschließlich auf Grundlage eines nachgewiesenen und begründeten Bedarfs (Justified Need). Der Kunde hat den Bedarf im Rahmen der Beauftragung zu dokumentieren.
(2) Die Bedarfsbegründung muss insbesondere enthalten:
a) die geplante Nutzung der IP-Adressen (Dienste, Systeme, Anzahl Hosts),
b) einen Adressierungsplan, der die effiziente Nutzung belegt,
c) den voraussichtlichen Bedarf für die nächsten zwölf (12) Monate.
(3) Mindestgrößen: Die kleinste zuweisbare Einheit für IPv4 beträgt ein /29-Subnetz (6 nutzbare Adressen). Kleinere Zuweisungen erfolgen nicht.
(4) Aufgrund der Knappheit von IPv4-Adressen behält sich der Anbieter vor:
a) Zuweisungsanträge abzulehnen, wenn der Bedarf nicht hinreichend begründet ist,
b) die Nutzung bestehender Zuweisungen zu überprüfen und bei Unterauslastung eine Rückgabe nicht genutzter Bereiche zu verlangen,
c) IPv4-Zuweisungen mit einer gesonderten Vergütung (IP-Adress-Gebühr) zu versehen.
§5 Zuweisung von IPv6-Adressen
(1) Der Anbieter fördert aktiv die Nutzung von IPv6 und weist IPv6-Adressbereiche nach dem Prinzip der großzügigen Allokation zu.
(2) Standardzuweisung: Kunden erhalten standardmäßig mindestens ein /48-Subnetz (65.536 /64-Netze). Bei begründetem Bedarf sind größere Zuweisungen möglich.
(3) Eine gesonderte Vergütung für IPv6-Adressen wird derzeit nicht erhoben, sofern im Einzelauftrag nicht anderweitig geregelt.
(4) Der Anbieter empfiehlt allen Kunden, ihre Dienste parallel als Dual-Stack (IPv4 + IPv6) zu betreiben.
§6 AS-Nummern
(1) Der Anbieter kann Kunden bei der Beantragung einer eigenen Autonomen Systemnummer (ASN) beim RIPE NCC unterstützen.
(2) Voraussetzungen für die Vergabe einer ASN:
a) der Kunde betreibt ein eigenes Netzwerk mit BGP-Anbindung,
b) der Kunde hat eine Multihoming-Konfiguration oder plant eine solche,
c) der Bedarf ist dokumentiert und begründet.
(3) Vom RIPE NCC direkt an den Kunden vergebene ASNs verbleiben im Eigentum des Kunden.
(4) Sofern der Anbieter eine ASN aus seinem eigenen Pool für den Kunden verwendet, unterliegt diese der Rückgabepflicht bei Vertragsende.
§7 RPKI (Resource Public Key Infrastructure)
(1) RPKI ist für alle vom Anbieter zugewiesenen PA-Adressbereiche verpflichtend. Der Anbieter erstellt für PA-Zuweisungen die erforderlichen Route Origin Authorizations (ROAs).
(2) Kunden mit eigenen PI-Adressen oder ASNs sind verpflichtet, eigenverantwortlich gültige ROAs für alle angekündigten Präfixe zu erstellen und zu pflegen.
(3) Der Anbieter filtert eingehende BGP-Announcements basierend auf RPKI-Validierung:
a) Valid: Route wird akzeptiert.
b) Unknown: Route wird akzeptiert, jedoch mit niedrigerer Präferenz.
c) Invalid: Route wird verworfen.
(4) Der Anbieter unterstützt Kunden auf Anfrage bei der Einrichtung und Pflege von ROAs.
§8 Reverse DNS (rDNS)
(1) Der Anbieter stellt für alle zugewiesenen PA-Adressbereiche Reverse-DNS-Delegation bereit.
(2) Der Kunde kann die Delegation auf eigene Nameserver beantragen. Die Nameserver müssen:
a) aus mindestens zwei (2) unabhängigen Servern an unterschiedlichen Standorten bestehen,
b) ordnungsgemäß konfiguriert sein und auf DNS-Anfragen korrekt antworten,
c) für die delegierten Zonen autoritativ sein.
(3) Bei PI-Adressen liegt die Verantwortung für Reverse DNS beim Kunden bzw. beim zuweisenden RIR.
(4) Der Anbieter behält sich vor, Reverse-DNS-Delegationen zu entfernen, wenn die Nameserver des Kunden wiederholt nicht erreichbar oder fehlerhaft konfiguriert sind und der Kunde trotz Aufforderung keine Korrektur vornimmt.
§9 Rückgabepflicht bei Vertragsende
(1) PA-Adressen und vom Anbieter vergebene ASNs sind bei Beendigung des Vertrags — gleich aus welchem Grund — an den Anbieter zurückzugeben. IP-Adressen und ASNs sind keine Eigentumsrechte des Kunden; sie werden dem Kunden lediglich zur Nutzung während der Vertragslaufzeit zugewiesen.
(2) Der Kunde hat bei Vertragsende folgende Pflichten:
a) Umstellung seiner Systeme auf neue IP-Adressen innerhalb der Kündigungsfrist,
b) Anpassung aller DNS-Einträge, die auf zurückzugebende Adressen verweisen,
c) Benachrichtigung seiner eigenen Kunden und Nutzer über die Adressänderung.
(3) Der Anbieter gewährt eine Übergangsfrist von dreißig (30) Tagen nach Vertragsende, in der die Adressen noch geroutet werden, um die Migration zu ermöglichen. Eine Verlängerung kann individuell vereinbart werden.
(4) PI-Adressen, die direkt vom RIPE NCC an den Kunden zugewiesen sind, verbleiben beim Kunden. Der Anbieter stellt lediglich das Routing ein.
(5) Nach Ablauf der Übergangsfrist werden die PA-Adressen in den Pool des Anbieters zurückgeführt und können anderweitig zugewiesen werden.
§10 Abuse-Kontakt und RIPE-Datenbank
(1) Der Kunde ist verpflichtet, für alle ihm zugewiesenen IP-Adressbereiche einen gültigen Abuse-Kontakt (abuse-c) in der RIPE-Datenbank zu hinterlegen.
(2) Der Abuse-Kontakt muss:
a) eine funktionierende E-Mail-Adresse sein (z. B. abuse@kundendomain.tld),
b) innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden auf Abuse-Meldungen reagieren,
c) in der RIPE-Datenbank korrekt und aktuell gehalten werden.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, bei fehlendem oder nicht funktionsfähigem Abuse-Kontakt:
a) den Kunden zur Korrektur aufzufordern,
b) bei Nichtkorrektur innerhalb von fünf (5) Werktagen das Routing der betroffenen Adressen einzuschränken.
(4) Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, alle weiteren in der RIPE-Datenbank geforderten Daten (Inetnum, Route-Objekte, Org-Objekte) aktuell zu halten.
§11 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich:
a) zugewiesene IP-Adressen ausschließlich für den vereinbarten Zweck zu nutzen,
b) keine IP-Adressen ohne Genehmigung des Anbieters an Dritte weiterzugeben oder zu vermieten,
c) die RIPE-NCC-Policies einzuhalten,
d) keine IP-Adressen für rechtswidrige Zwecke zu verwenden,
e) bei Änderungen des Nutzungszwecks den Anbieter unverzüglich zu informieren.
(2) Bei Verstößen gegen diese Pflichten ist der Anbieter berechtigt, die Zuweisung ganz oder teilweise zu widerrufen. §12 bleibt hiervon unberührt.
§12 Verstöße und Maßnahmen
(1) Bei Verstößen gegen diese Policy verfährt der Anbieter nach folgendem abgestuften Verfahren:
a) Benachrichtigung: Schriftliche Aufforderung zur Behebung innerhalb von fünf (5) Werktagen.
b) Einschränkung: Bei fortgesetztem Verstoß kann das Routing der betroffenen Adressen eingeschränkt werden.
c) Widerruf: Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann die Zuweisung widerrufen werden.
(2) Bei akuter Gefährdung (z. B. massiver Abuse, BGP-Hijacking) ist der Anbieter berechtigt, ohne vorherige Ankündigung sofortige Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
§13 Schlussbestimmungen
(1) Diese Policy kann vom Anbieter mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen geändert werden, insbesondere zur Anpassung an geänderte RIPE-NCC-Policies oder gesetzliche Anforderungen.
(2) Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser Policy und dem jeweiligen Hauptvertrag gelten die Bestimmungen des Hauptvertrags, sofern dort nicht ausdrücklich auf diese Policy verwiesen wird.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — Nürnberg.