Rechtliches

IP-Transit Preis- und Abrechnungs-Anhang

Preise & Abrechnung Version 2.0 · gültig ab 01.02.2026

handily networks GmbH
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Stand: Februar 2026
Dokumentversion: 2.0


Commit, Burst & Overages


§1 Geltungsbereich und Vertragsbestandteil

(1) Dieser Preis- und Abrechnungs-Anhang (nachfolgend „Anhang”) ist integraler Bestandteil der BGP & IP-Transit Services ToS & SLA des Anbieters.

(2) Er regelt die Abrechnungsmodalitäten für Commit, Burst-Nutzung und Overages im Rahmen von IP-Transit-Diensten.

(3) Bei Widersprüchen zwischen Vertragsdokumenten gilt folgende Rangfolge (aufsteigend, höhere Nummer geht vor):

  1. Acceptable Use Policy (AUP) / Querschnittspolicies
  2. Rahmenvertrag (Master-AGB)
  3. Produktspezifische AGB / Besondere Bedingungen
  4. Service Level Agreement (SLA)
  5. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) / NDA
  6. Einzelauftrag / Order Form
  7. Individualvereinbarungen (schriftlich zwischen den Parteien vereinbart)

§2 Commit (vereinbarte Mindestbandbreite)

(1) Der Kunde kann eine vertraglich vereinbarte Mindestbandbreite („Commit”) buchen, angegeben in Mbit/s oder Gbit/s.

(2) Der Commit stellt die mindestens abrechenbare Bandbreite pro Abrechnungszeitraum dar, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.

(3) Der Commit dient ausschließlich als Abrechnungs- und Kapazitätsgrundlage und stellt keine garantierte Übertragungsrate, Mindestdurchsatzleistung oder Quality-of-Service-Zusage dar.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, Kapazitäten im Rahmen der Netzplanung vorzuhalten, ohne hieraus eine Leistungsgarantie abzuleiten.


§3 Burst-Nutzung (temporäre Überschreitung)

(1) Eine vorübergehende Nutzung oberhalb des vereinbarten Commits („Burst”) ist zulässig, sofern:

a) ausreichende Netzkapazitäten vorhanden sind und
b) keine technischen, betrieblichen oder vertraglichen Einschränkungen entgegenstehen.

(2) Burst-Nutzung stellt keinen eigenständigen Leistungsanspruch dar und kann jederzeit eingeschränkt, priorisiert oder unterbunden werden.

(3) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird Burst-Traffic vollständig in die Abrechnung nach dem 95th-Percentile-Verfahren einbezogen.


§4 Overages (Mehrverbrauch)

(1) Überschreitet der gemäß 95th-Percentile ermittelte Abrechnungswert den vereinbarten Commit, gilt die Differenz als Mehrverbrauch („Overage”).

(2) Overages werden gemäß der vertraglich vereinbarten Preislogik abgerechnet, insbesondere durch:

a) Abrechnung je zusätzlichem Mbit/s oberhalb des Commits, oder
b) automatische Hochstufung in die nächsthöhere Commit-Stufe.

(3) Ein Anspruch auf rückwirkende Anpassung des Commits besteht nicht.


§5 Mehrere Ports und Aggregation

(1) Werden dem Kunden mehrere physische oder logische Ports, Interfaces oder Übergabepunkte bereitgestellt, gilt der vereinbarte Commit für den aggregierten Gesamtverkehr.

(2) Sämtlicher Traffic über alle dem Kunden zugeordneten Ports wird für Abrechnungszwecke zusammengefasst.

(3) Eine Verteilung des Traffics auf mehrere Ports, Sessions oder Interfaces führt nicht zu einer Reduzierung der abrechnungsrelevanten Nutzung.

(4) Eine getrennte Abrechnung einzelner Ports erfolgt ausschließlich bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.


§6 Messrichtung (Ingress / Egress)

(1) Die Abrechnung erfolgt — je nach vertraglicher Vereinbarung — auf Basis von:

a) eingehendem Traffic (Ingress),
b) ausgehendem Traffic (Egress), oder
c) dem jeweils höheren Wert aus Ingress und Egress.

(2) Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt der jeweils höhere Messwert als Abrechnungsgrundlage.


§7 Messmethodik und Abrechnungsgrundlage

(1) Der Traffic wird in regelmäßigen Intervallen (in der Regel 5 Minuten) gemessen.

(2) Die höchsten fünf Prozent (5 %) der Messwerte werden verworfen; der höchste verbleibende Wert bildet die Abrechnungsbasis (95th Percentile).

(3) Vom Anbieter bereitgestellte Statistiken dienen der Transparenz. Dem Kunden wird auf Verlangen Zugang zu den abrechnungsrelevanten Verkehrsstatistiken über das Kundenportal oder in vergleichbarer Form gewährt.

(4) Maßgeblich für die Abrechnung sind die vom Anbieter ermittelten Messwerte. Bei begründeten Zweifeln an der Korrektheit der Messwerte hat der Kunde das Recht, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsstellung eine Überprüfung der Messdaten zu verlangen. Der Anbieter wird die Überprüfung unverzüglich durchführen und das Ergebnis dem Kunden in Textform mitteilen. Ergibt die Überprüfung eine Abweichung von mehr als 3 % zulasten des Kunden, erfolgt eine Korrektur der Abrechnung.


§8 Fair-Use-Zusammenhang

(1) Eine dauerhaft oder wiederholt erhebliche Überschreitung des Commits kann als nicht vertragsgemäße Nutzung im Sinne der Fair-Use-Regelung der BGP & IP-Transit Services ToS & SLA bewertet werden.

(2) In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, den Kunden zur:

a) Anpassung des Commits,
b) Buchung zusätzlicher Kapazitäten oder
c) technischen Optimierung der Nutzung

aufzufordern.

(3) Weitergehende Maßnahmen bleiben unberührt.


§9 Keine Traffic- oder Performance-Garantie

(1) Weder Commit noch Burst-Nutzung begründen eine Zusicherung bestimmter:

a) Übertragungsraten,
b) Latenzen,
c) Paketlaufzeiten oder
d) Verfügbarkeiten.

(2) Die tatsächliche Performance hängt unter anderem von globalen Netzbedingungen, Routing-Entscheidungen Dritter und externen Einflüssen ab.


§10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz des Anbieters.

(3) Sollte eine Bestimmung dieses Anhangs unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der zugrunde liegenden BGP & IP-Transit Services ToS & SLA unberührt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Anhangs bedürfen der Textform.


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