handily networks GmbH
Hauptstraße 37, 91227 Leinburg
HRB 41496 Amtsgericht Nürnberg
Geschäftsführer: Felix Schroeder
USt-IdNr.: DE361522226
handily.network | support@handily.network | Tel. +49 9120 4179960
Stand: Februar 2026
Dokumentversion: 2.0
§0 Definitionen
Im Rahmen dieses Vertrages gelten folgende Begriffe:
(1) „Anbieter” bezeichnet die handily networks GmbH, Hauptstraße 37, 91227 Leinburg.
(2) „Kunde” bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die mit dem Anbieter einen Vertrag über die Erbringung von Leistungen schließt.
(3) „Verbraucher” ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(4) „Unternehmer” ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(5) „Leistung” bezeichnet sämtliche vom Anbieter im Rahmen eines Einzelauftrags oder einer produktspezifischen Vereinbarung geschuldeten Dienste, einschließlich Colocation, Telekommunikations-, Hosting-, Cloud-, IaaS-, Managed- und sonstiger IT-Dienstleistungen.
(6) „Verfügbarkeit” bezeichnet den prozentualen Anteil eines Abrechnungszeitraums, in dem eine Leistung vertragsgemäß nutzbar ist, berechnet gemäß dem jeweils anwendbaren Service Level Agreement (SLA).
(7) „Wartungsfenster” bezeichnet den vorab definierten Zeitraum, in dem der Anbieter geplante Wartungsarbeiten durchführen darf, ohne dass dies als Leistungsausfall gilt (vgl. §9).
(8) „Höhere Gewalt” bezeichnet Ereignisse gemäß §14 dieses Vertrags.
(9) „Vertrauliche Informationen” bezeichnet sämtliche nicht öffentlich zugänglichen Informationen, die eine Partei der anderen im Rahmen der Vertragsbeziehung offenbart (Näheres regelt die gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung / NDA).
(10) „Personenbezogene Daten” sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (Art. 4 Nr. 1 DSGVO).
(11) „SLA” (Service Level Agreement) bezeichnet die zwischen den Parteien vereinbarte Leistungsbeschreibung mit messbaren Verfügbarkeits- und Qualitätskennzahlen.
(12) „Service Credits” bezeichnen die im SLA vereinbarten Gutschriften, die der Kunde bei Unterschreitung vereinbarter Verfügbarkeitswerte beanspruchen kann.
§1 Geltungsbereich
(1) Dieser Rahmenvertrag (nachfolgend auch „AGB”) gilt für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden über die Erbringung von Leistungen in den Bereichen:
- Colocation
- Telekommunikations- und Netzwerkdienste (ISP, IP-Transit, BGP, Network-as-a-Service)
- Hosting- und Cloud-Dienste
- Infrastructure-as-a-Service (IaaS)
- Managed Services
- Internet Exchange Point (IXP) Dienste
- sonstige IT-, Netzwerk- und Rechenzentrumsleistungen
(2) Dieser Rahmenvertrag gilt gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(3) Vertragshierarchie. Bei Widersprüchen zwischen Vertragsdokumenten gilt folgende Rangfolge (aufsteigend, höhere Nummer geht vor):
- Acceptable Use Policy (AUP) / Querschnittspolicies
- Rahmenvertrag (diese AGB)
- Produktspezifische AGB / Besondere Bedingungen
- Service Level Agreement (SLA)
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) / NDA
- Einzelauftrag / Order Form
- Individualvereinbarungen (schriftlich zwischen den Parteien vereinbart)
(4) Leistungsbeschreibungen, produktspezifische Nutzungsbedingungen, SLAs, Preis- und Abrechnungsanhänge sowie sonstige vertragliche Zusatzdokumente sind Bestandteil des Vertrags.
§2 Vertragsarten und Leistungsabgrenzung
(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen, miet- oder nutzungsähnliche Leistungen sowie Telekommunikations- und IT-Services. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
(2) Verträge über Hosting-, Cloud-, Colocation- oder Telekommunikationsleistungen stellen keine Kaufverträge dar.
(3) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleibt die Verantwortung für Inhalte, Anwendungen, Daten, Konfigurationen und Sicherheitsmaßnahmen beim Kunden (Shared-Responsibility-Modell).
(4) Abtretung und Übertragung. Die Abtretung oder Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform. Der Anbieter darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag im Rahmen einer Konzernumstrukturierung oder bei Veräußerung des Geschäftsbetriebs auf einen geeigneten Dritten übertragen; der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.
(5) Subunternehmer. Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer und Vorleistungsanbieter einzusetzen. Der Anbieter bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich. Auf Anfrage benennt der Anbieter die wesentlichen Subunternehmer.
§3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder textförmliche Annahme, Auftragsbestätigung, Bereitstellung der Leistung oder Inbetriebnahme zustande.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, technisch gleichwertige oder bessere Komponenten einzusetzen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und die vereinbarten Leistungsparameter nicht unterschritten werden.
§4 Preise, Abrechnung und Preisanpassung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(2) Wiederkehrende Leistungen werden monatlich oder gemäß vertraglicher Vereinbarung abgerechnet.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte einmal jährlich, frühestens zwölf (12) Monate nach Vertragsbeginn, anzupassen. Die Anpassung erfolgt auf Basis des Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland, veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt (Destatis), oder — hilfsweise — des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für Deutschland, veröffentlicht von Eurostat.
(4) Referenzzeitraum ist jeweils der letzte veröffentlichte Index vor Inkrafttreten der Anpassung gegenüber dem Index zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. der letzten Anpassung.
(5) Die Preisanpassung wird dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Übersteigt die Anpassung 5 % des bisherigen Entgelts, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Inkrafttreten der Preisänderung zu.
(6) Energie-/Stromkosten können abweichend nach dem jeweils geltenden Energiepreisindex angepasst werden, sofern dies im Einzelauftrag vereinbart ist.
(7) Bei Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 41 Abs. 3 TKG bei Telekommunikationsdiensten.
§5 Zahlungsbedingungen
(1) Fälligkeit und Reklamationen. Rechnungen sind fristgerecht und innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Etwaige Einwendungen oder Reklamationen sind innerhalb des Zahlungsziels in Textform mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Reklamation, gilt die Rechnung als anerkannt; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(2) Zahlungsverzug — Unternehmer (§ 14 BGB). Gerät ein Kunde, der Unternehmer ist, in Zahlungsverzug, gelten folgende Regelungen:
a) Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB), beginnend ab dem Tag der Fälligkeit.
b) Mahngebühren von bis zu 6,50 EUR pro Mahnung bei postalischer Zustellung.
c) Der Anbieter kann eine Pauschale von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend machen.
d) Ersatz sämtlicher dem Anbieter entstehender nachweisbarer Verzugskosten.
(3) Zahlungsverzug — Verbraucher (§ 13 BGB). Gerät ein Kunde, der Verbraucher ist, in Zahlungsverzug, gelten folgende Regelungen:
a) Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).
b) Der Anbieter darf gegenüber Verbrauchern nur tatsächlich entstandene und nachweisbare Mahnkosten geltend machen.
(4) Steuern und Gebühren. Der Kunde trägt sämtliche im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen anfallenden Steuern, Abgaben und Gebühren, auch sofern Leistungen durch Dritte oder im Auftrag des Kunden genutzt werden.
(5) Leistungseinschränkung bei Zahlungsverzug. Der Anbieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug von mehr als vierzehn (14) Tagen nach schriftlicher Mahnung Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, einzuschränken oder zu beenden. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder SLA-Gutschriften besteht in diesem Fall nicht. Bei Verbrauchern erfolgt die Sperrung unter Beachtung der Vorgaben des § 61 TKG.
§6 Externes Forderungsmanagement
(1) Privatkunden (B2C). Bei Zahlungsausfällen von Verbrauchern arbeitet der Anbieter mit folgendem Inkassodienstleister zusammen:
Paywise GmbH
Hopfenstraße 8
80335 München
Hierbei können personenbezogene Daten und Rechnungsinformationen an den Dienstleister übermittelt werden. Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Durchsetzung offener Forderungen). Auf Art und Höhe der Inkassogebühren hat der Anbieter keinen Einfluss.
(2) Geschäftskunden (B2B). Bei anhaltenden Zahlungsstörungen ist der Anbieter berechtigt, Forderungen an externe Inkasso- oder Wirtschaftsauskunfteien zu übergeben oder Zahlungsstörungen zu melden, insbesondere an:
- Deutschland: Creditreform
- Frankreich: Coface
- Italien: CRIF
- Vereinigtes Königreich: Experian
- EU / International: Dun & Bradstreet
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Durchsetzung offener Forderungen und dem Schutz vor Zahlungsausfällen).
§7 Laufzeit und Kündigung
(1) Sofern im Einzelauftrag oder in der produktspezifischen AGB nicht abweichend geregelt, gilt:
a) Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.
b) Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Monatsende möglich.
c) Bei vereinbarter Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag nach deren Ablauf auf unbestimmte Zeit und kann mit der unter b) genannten Frist gekündigt werden.
(2) Für Verbraucher (§ 13 BGB) gilt: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat kündbar (§ 56 Abs. 3 TKG). Die Mindestlaufzeit für Telekommunikationsdienste beträgt maximal vierundzwanzig (24) Monate.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) eine Partei trotz Mahnung und angemessener Nachfrist eine wesentliche Vertragspflicht verletzt,
b) über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird,
c) eine Partei die eidesstattliche Versicherung abgibt oder Vollstreckungsmaßnahmen gegen sie eingeleitet werden.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
§8 Verfügbarkeit und SLA
(1) Verfügbarkeiten ergeben sich ausschließlich aus ausdrücklich vereinbarten Service Level Agreements (SLA).
(2) Service Credits stellen — soweit vereinbart — eine Entschädigung für SLA-Verletzungen dar; unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche des Kunden.
(3) Das Recht des Kunden, darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe von §10 (Haftung) geltend zu machen, bleibt unberührt.
§9 Geplante Wartung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, geplante Wartungsarbeiten durchzuführen. Geplante Wartungen werden dem Kunden mindestens fünf (5) Werktage im Voraus per E-Mail oder über das Kundenportal angekündigt.
(2) Standard-Wartungsfenster: Dienstag und Mittwoch, 02:00—06:00 Uhr MEZ/MESZ. Wartungen außerhalb dieses Fensters werden gesondert angekündigt.
(3) Zeiten geplanter Wartung werden bei der Berechnung der SLA-Verfügbarkeit nicht berücksichtigt, sofern die angekündigte Dauer nicht überschritten wird.
(4) Notfallwartungen, die keinen Aufschub dulden, können ohne Einhaltung der Vorankündigungsfrist durchgeführt werden. Der Anbieter informiert den Kunden so früh wie möglich.
§10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst sind, und für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Die Haftung des Anbieters für sonstige leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
(4) Die Gesamthaftung des Anbieters pro Schadensfall ist — mit Ausnahme der in Absatz (1) genannten Fälle — auf die Summe der vom Kunden für den betroffenen Service in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlten Vergütung begrenzt (Haftungs-Cap).
(5) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust (soweit nicht durch zumutbare Datensicherungsmaßnahmen vermeidbar), mittelbare Schäden und Folgeschäden ist — mit Ausnahme der in Absatz (1) genannten Fälle — ausgeschlossen.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter des Anbieters.
§11 Missbrauch und Sperrung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen bei Missbrauch, Sicherheitsrisiken, Rechtsverstößen oder zur Wahrung der Netzstabilität zu sperren, zu drosseln, umzuleiten oder zu isolieren. Die Einzelheiten regelt die Acceptable Use Policy (AUP) des Anbieters.
(2) Eine Vorabinformation des Kunden erfolgt, soweit dies rechtlich und technisch zulässig und zumutbar ist.
(3) Im Falle einer Sperrung bleibt die Vergütungspflicht des Kunden bestehen, sofern der Kunde die Sperrung zu vertreten hat.
§12 Datenschutz und Telekommunikationsrecht
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG).
(2) Verkehrs- und Nutzungsdaten werden ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang verarbeitet.
(3) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gelten die Bestimmungen des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) des Anbieters in der jeweils aktuellen Fassung. Der Kunde ist verpflichtet, den AVV vor Leistungsbeginn abzuschließen, sofern eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO vorliegt.
(4) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters auf dessen Website.
§13 Lawful Interception / Behördenanfragen
(1) Der Anbieter ist verpflichtet, gesetzlichen Auskunfts-, Herausgabe- oder Überwachungspflichten nachzukommen, sofern diese auf einer wirksamen gesetzlichen Grundlage oder behördlichen bzw. richterlichen Anordnung beruhen.
(2) Der Kunde erkennt an, dass der Anbieter rechtlich daran gehindert sein kann, über entsprechende Maßnahmen zu informieren.
§14 Höhere Gewalt (Force Majeure)
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit die Nichterfüllung oder Verzögerung auf Umständen beruht, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen (Höhere Gewalt).
(2) Höhere Gewalt umfasst insbesondere:
a) Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme, Blitzschlag),
b) Epidemien und Pandemien,
c) Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Sabotage,
d) Cyberangriffe, die trotz angemessener Sicherheitsmaßnahmen nicht abzuwehren waren,
e) Stromausfälle oder Ausfälle öffentlicher Telekommunikationsnetze, die nicht dem Anbieter zuzurechnen sind,
f) Ausfälle von Vorleistungsanbietern oder Carriern, sofern der Anbieter seinerseits zumutbare Redundanz- und Ausweichmaßnahmen getroffen hat,
g) behördliche Anordnungen, Gesetzesänderungen, Embargos, Sanktionen,
h) Streik, Aussperrung (auch bei Dritten).
(3) Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei (3) Werktagen, über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses in Textform zu informieren. Sie hat alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die Auswirkungen des Ereignisses zu minimieren.
(4) Dauert das Ereignis Höherer Gewalt länger als neunzig (90) aufeinanderfolgende Kalendertage an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Vertrag mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Monatsende außerordentlich zu kündigen. Bereits erbrachte und in Anspruch genommene Leistungen sind anteilig zu vergüten.
(5) Geplante Wartungsarbeiten des Anbieters oder seiner Vorleister stellen keine Höhere Gewalt dar.
§15 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
(2) Sofern zwischen den Parteien eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) geschlossen wurde, gehen deren Regelungen den Bestimmungen dieses Paragraphen vor.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
§16 Besondere Bestimmungen für Verbraucher (B2C)
(1) Dieser Paragraph gilt ausschließlich für Kunden, die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind. Bei Widersprüchen zu den übrigen Bestimmungen gehen die Regelungen dieses Paragraphen vor.
(2) Widerrufsrecht. Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung (Anlage zum Rahmenvertrag).
(3) Stimmt der Verbraucher ausdrücklich zu, dass der Anbieter mit der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und bestätigt der Verbraucher seine Kenntnis davon, dass er mit Beginn der Leistungserbringung sein Widerrufsrecht verliert, erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung. Bei nur teilweiser Erbringung hat der Verbraucher einen anteiligen Betrag für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung zu zahlen.
(4) Gerichtsstand. Die Gerichtsstandklausel zugunsten des Anbietersitzes gilt nicht für Verbraucher. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände (§§ 12 ff. ZPO).
(5) Streitbeilegung. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(6) TKG-Rechte bei Telekommunikationsdiensten:
a) Störungskompensation gemäß § 58 TKG: Bei vollständigem Ausfall des Dienstes hat der Verbraucher ab dem dritten Kalendertag Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 5 EUR oder 10 % der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte (je nachdem, welcher Betrag höher ist), ab dem fünften Kalendertag in Höhe von 10 EUR oder 20 % der Monatsentgelte.
b) Maximale Erstlaufzeit: vierundzwanzig (24) Monate.
c) Monatliche Kündbarkeit nach Ablauf der Mindestlaufzeit (§ 56 Abs. 3 TKG).
(7) Verzugszinsen. Abweichend von den allgemeinen Zahlungsbedingungen betragen die Verzugszinsen für Verbraucher 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).
(8) Mahngebühren. Der Anbieter darf gegenüber Verbrauchern nur tatsächlich entstandene und nachweisbare Mahnkosten geltend machen.
§17 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — Nürnberg. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände (§§ 12 ff. ZPO).
(3) Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
(4) Schriftformklausel. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(5) Abtretung. Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform. § 354a HGB bleibt für Unternehmer unberührt.
(6) Mitteilungen. Rechtserhebliche Erklärungen und Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
handily networks GmbH — Stand: Februar 2026